Moin moin,
hier mein Tausendster Beitrag zum Thema Tüv:
Erstzulassung wichtig: wenn vor 1989 dann kein Problem mit Auspuff, kannste selbstbauen.
Ab 1.1.1989 Abgasgutachten notwendig, meistens, geht auch anders, aber schwierig
Supertrapp mit 9 Scheiben hat mehr wie 101 dB (A)
Hab selbst 6 Scheiben und schon 101 dB eingetragen
Standgeräusch unterliegt keiner Beschränkung!!! Fahrgeräusch entscheidet. Standgeräusch dient nur der schnelleren Überprüfbarkeit, hatte selbst zuerst 93 dB, mit der ersten Supertrapp dann 98 dB und jetzt 101 dB. Hab auch seit April ne verstellbare Endkappe eingetragen...
Ochsenaugen: normalerweise dürfen an Moppeds die nach dem 1.1.1987 erstzugelassen sind die hinteren Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Ein Lenker ist in dem Sinne kein bewegliches Fahrzeugteil, da er im allgemeinen eine Normlage aufweist. So sehen es zumindest einige Prüfer.
Wir sprechen hier von Ochsenaugen, nicht von Kellermännern, Tiger Eye und ähnlichem, die sind nämlich nur als vordere Blinker geprüft.
Bei ausreichender Lenkerbreite, üblicherweise so etwa ab 80 cm und geringer Lenkerkröpfung können Ochsenaugen eingetragen werden, allerdings drauf achten, daß ein Zusatz in den Schein kommt, das keine separaten hinteren Blinker notwendig sind!!
Manche Prüfer tragen Ochsenaugen ein, und gehen davon aus das hinten Blinker dransind. Andere tragen Ochsenaugen ein, und gehen davon aus das der Eintrag ohne hintere gemeint ist. Deshalb auf Nummer sicher gehen.
Ab 2002 hat sich was geändert, ab jetzt brauchen alle neuzugelassenen Moppeds 4 Blinker (EG Recht). Allerdings gilt das nur für neuzugelassene Moppeds, alte Kisten, bis 2001 können weiterhin als alleinige Blinker Ochsenaugen eingetragen bekommen.
Zum Thema eingetragen: bei mir ist alles eingetragen!
Siehe
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bis denn
Jogi