Chopperle
Heisses Thema (Mehr als 10 Antworten) Kupplungsschalter = Pflicht? (Gelesen: 5000 mal)
Drachenreiter
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Kupplungsschalter = Pflicht?
18.04.2004 um 15:54:29
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Mohoin!

Ichähm.
Folgendes:
Ich hab mir jetz ja meine Kabel zum Lenker verlängert. Und dabei das Kabel für den Schalter am Kupplungshebel vergessen, weil das hing da so einzeln rum Traurig.
Natürlich hab ich jetz nich die größte Lust, den Schlauch aufzutrennen und die ganze Sch...ande nochmal neu zu verlöten und zu verschrumpfen.
Nu fehlt mir also der Schalter, der verhindert, dass man ohne gezogene Kupplung versucht, anzulassen.

Braucht ja auch keiner, das Ding.
Sieht das denn der TÜV auch so?
  
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Belgier
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #1 - 18.04.2004 um 16:07:43
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Hi Drachi,

watt der Tüff sacht....keine Ahnung  Laut lachend

Aber ich hab beim letzten Umbau auch vergessen, den Schalter wieder ran zu machen und da ließ die Kiste sich gar nicht erst starten. Also ich denke mal, das is wie beim Seitenständer-Schalter: man muß den Schalter brücken. Einfach abschneiden is wohl nich... ???

Grüße vom Belgier
  
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Drachenreiter
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #2 - 18.04.2004 um 16:21:40
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Das wär ja nich so wild...löt ich die beiden Kabel halt fix zusammen, oder so...die kann man ja separat vom Hauptstecker abmachen, unten am Rahmen.
  
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Fritz
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #3 - 18.04.2004 um 21:12:27
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Hi Drachi,

der Belgier hat's gut - der kann so'n sch.. ruhig mal vergessen - aber wie lange noch......

Ich denke es ist Pflicht mit dem Kupplungsschalter, weil mein Prüfer des Vertrauens dat Dingens jedesmal testet und ausprobiert.
Ich weiss jedoch nicht was er denn sagen würde wenns denn mal nicht....


Gruss
  
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fuffziger
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #4 - 18.04.2004 um 22:08:40
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Hi Drachi,

ich glaube, dem benötigst du. Mein Prüfer (DEKRA) hat den den auch sofort  getestet und ausprobiert. Ich glaub die bei den  Graukitteln in Bayern ist das nicht anders.

Gruß
Fuffziger(Rolf)
  
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Drachenreiter
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #5 - 18.04.2004 um 23:01:33
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Scheibenkleister...ich hatte gehofft, das läuft unter "Soll funktionieren, wenns dran is, muss aber nich vorhanden sein." Naja, leg ich das Kabel halt zusammen mit dem Saft für die Ochsenaugen durchn Lenker.
  
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OWL
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #6 - 18.04.2004 um 23:28:11
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Mahlzeit.....

@Drachi: Bau das Ding ab und löte dir ne dicke Feder an den Ständer! So dass er von alleine hoch kommt! (Am Mopped)
Dann brauchst Du den Quatsch nich mehr!


Gruss Björn
  
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Drachenreiter
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #7 - 19.04.2004 um 01:00:17
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Es ging doch aber um den Schalter anner Kupplung, nich um den am Ständer  ???
  
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Belgier
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #8 - 19.04.2004 um 01:06:26
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Hi Leute,

also ich kenn zwar nix von Tüff, aber eins erscheint mir doch recht logisch.

Der Graukittel kann doch nur das testen, was auch vorhanden ist Zwinkernd
Und ich kann mir nicht vorstellen, das jede Karre in der BRD so'n Schalter hat.

Außerdem merkt doch jeder, dass,  wenn er beim Starten 'nen Gang drin hat, 'nen Satz nach vorne macht. Was denken die Graukittel eigentlich?? Sind die Tüff'ler von Shell oder Esso bezahlt??  Haben die Angst, dass wir das nächste Treffen alle mit allein mit der Kraft unserer (schwachen!) Batterie ansteuern... Laut lachend

Grüße vom Belgier
  
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OWL
Ex-Mitglied


Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #9 - 19.04.2004 um 08:42:16
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Mahlzeit....

ja, ich weiss das Du den anne Kupplung meinst, aber der erfülklt doch im Prinzip den selben Zweck! Oder nischt?
Der is doch nur dafür da, dass Du nich mit nem eingelegten Gang startest?!
Was bei einem selbsteinklabendem Ständer ja Egal is, weil der Ständer hoch klappt....!?

Gruss Björn
  
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Lotzbub
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #10 - 19.04.2004 um 10:06:02
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Moin,
OWL hat recht brauchst nur eine Sicherung und die ist für den Ständer,
hatte diesen Schalter auch am Mopped ! Lass das Teil weg fertig !


Gruss Lotzbub
  
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Jogi
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Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #11 - 19.04.2004 um 10:35:37
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Moin Moin,

lass das Ding weg. Es gibt dazu keine Vorschrift. Du darfst nur nicht mit ausgeklapptem Seitenständer losfahren können. Die Kabel einfach verbinden. Zufälligerweise kann man die sogar ineinanderstecken. War noch am Freitag beim Tüv (so wiese ist keine Mängel). Bei mir hab ich aus Sicherheitsgründen die Masse vom Leerlaufschalter für das Startrelais benutzt. Hierdurch kann ich nur im Leerlauf starten.

bis denn

Jogi
  
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Drachenreiter
Ex-Mitglied


Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #12 - 19.04.2004 um 17:41:19
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@OWL
Alles klar, hatte ich nich gerallt.

@nicht vorgeschrieben:

Juhu! Durchgedreht

Mal kucken wat ich sonst noch so alles abklemmen kann (Du musst Dich Einloggen oder Registrieren um Multimediadateien oder Links zu sehen).
  
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BX_LeMans
Ex-Mitglied


Re: Kupplungsschalter = Pflicht?
Antwort #13 - 19.04.2004 um 17:43:21
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Kupplungsschalter haben, soweit ich das weiß, eigentlich nur Suzuki als zusätzliche Sicherheitsvorrichtung.
Leg die Kabel auf die Leerlaufkontrolle, hat den selben Effekt. Ohne Leerlauf geht nix. Mach ich auch jetzt.

Seitenständerschalter ist auch nur Pflicht, wenn der Ständer nicht alleine hochklappt, sonern unten rastet.

Gruß

Carsten
  
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