Chopperle
Heisses Thema (Mehr als 10 Antworten) Blinker am Heckfender (Gelesen: 4185 mal)
wolfreuber
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Blinker am Heckfender
16.11.2003 um 18:12:19
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Hi @all,


War am Freitag wegen meinem Umbau beim TÜFFmann meines Vertrauens.
Hab ihn so einiges Gelöchert unter anderem wegen Ochsenaugen und Blinker am Heckfender ???.


Ab Zulassungsjahr 1990 dürfen Blinker für hinten nicht mehr an beweglichen Teilen angebracht werden Schockiert/Erstaunt. -ERGO- Ochsenaugen ok. Aber dazu Blinker am Heckfender,alles andere ist nicht TÜFFkonform weinend.Keine Plakette Schockiert/Erstaunt.


Des weiteren gibt es eine Empfehlung an alle TÜFFstationen und Ingineure,das peinlichst auf die Lautstärke der Auspuffanlagen zu achten ist, ob mit Prüfzeichen .Also Eintragen von Auspuffanlagen ohne EG oder ECC Prüfung ist nicht mehr ,ab Sofort weinend



Grüsse
Wolfreuber(der sich am Montag Microblinker für den Heckfender Kauft)

  
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pele
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Re: Blinker am Heckfender
Antwort #1 - 16.11.2003 um 22:14:12
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Hallo Wolfreuber,
achte aber bei der Montage auf den \Mindest-Abstand steht in der STVZVO, habe ich gerade nicht vor mir aber ich meine es sind 170mm! (Hinten)

Pele  8)
  
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wolfreuber
Ex-Mitglied


Re: Blinker am Heckfender
Antwort #2 - 17.11.2003 um 00:03:56
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@pele,

Was heisst 170 mm, wohin,von wo,nach wo,
erklär mal Pele.


Wolfreuber
  
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purzel
Ex-Mitglied


Re: Blinker am Heckfender
Antwort #3 - 17.11.2003 um 01:55:19
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Hi wolfreuber...

Habe dir mal den fast unverständlichen §54 aus der StVZO über **Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträder** rausgesucht. Hoffe, ich konnte dir helfen..


paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,


Gruss...Reinhard
  
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Jogi
Ex-Mitglied


Re: Blinker am Heckfender
Antwort #4 - 18.11.2003 um 10:32:52
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Moin Moin,

ertsens: Lenkerendenblinker dürfen seit dem 1.1.1987 nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen montiert werden. 1990 ist Schwachsinn. Manche Prüfstellen tragen auch immer noch (legal) bis EZ 2000 Ochsenaugen ohne hintere Blinker ein, wenn der Lenker nicht zu stark gekröpft und ausreichen breit ist (z. B. 82 cm breite Dragbar). Der Lenker ist nicht unbedingt ein bewegliches Bauteil.

zweitens: der von Przel zitierte §54 gilt für Fahrzeuge die nach deutschem Recht zugelassen sind. Fahrzeuge nach EG-Recht haben andere Vorschriften (sind mir in dem Umfang auch nicht bekannt). Allerdings darf man nach EG-Recht sowieso keine Ochsenaugen als alleinige Blinker verbauen. Das Problem bei den Prüfstellen ist, dass sie teilweise nicht nach den für das Baujahr geltenden Richtlinien prüfen, sondern nur nach den zuletzt gültigen Vorschriften, und das ist falsch!

Drittens: Auspuffanlagen sind baujahrabhängig! Die wollen dir doch wohl nicht erzählen, dass man jetzt für ein 50 jahre altes Mopped einen geprüften und zugelassenen Auspuff verwenden soll, oder?! Das man bei neueren Maschinen einen ungeprüften Auspuff nicht so einfach eingetragen bekommt ist richtig, aber wenn die erforderlichen Prüfungen (schweineteuer) gemacht werden, auch sicherlich noch möglich.

bis denn

Jogi
  
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Henkeronaldjr
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Re: Blinker am Heckfender
Antwort #5 - 18.11.2003 um 18:30:35
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@Purzel:
Kann das sein, das deine angegebenen Maße von 120 mm und 170 mm sich auf die Fahrzeugachse beziehen?
Meines Wissens nach muss der Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm betragen, wobei von Innenkante Blinkerglas bis Aussenkante Scheinwerfer mindestens 100 mm Platz sein muss.
Hinten gilt ein Mindesabstand (von Innenseite Blinkerglas zum anderen) von mind. 240 mm ab einer Höhe von 350 mm über Fahrbahn.
Stimmts?
Ronald jr.
  
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pele
Ex-Mitglied


Re: Blinker am Heckfender
Antwort #6 - 18.11.2003 um 19:36:50
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Genau so isses,
Purzel hat den § 54 wortgemäß zitiert und da stehts halt so. Ich musste letztens die vorderen Blinker ändern...Abstand zu knapp!


Pele  8)
  
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wolfreuber
Ex-Mitglied


Re: Blinker am Heckfender
Antwort #7 - 18.11.2003 um 21:43:54
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Hi Jogi,


Genau so isses  mit dem Auspuff wie du sagst, mit Prüfung also Lärmgutachten kriegst du alles zugelassen,gilt natürlich ab 1990.

Ich hab dem Prüfer meine Supertrapp gezeigt  4" dazu meint er ob ich ein EG Zettel hab ,natürlich nicht ,kein Eintrag.Ich glaube aber das es andere Prüfer gibt die so eine Anlge eintragen nur meiner nicht ??? .Pech gehabt Schockiert/Erstaunt.

Gruss
Wolfreuber (der sich nen anderen TÜFFprüfer suchen muss)
  
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Holdi
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Re: Blinker am Heckfender
Antwort #8 - 02.12.2003 um 21:23:35
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@ Jogi
kannst du mir die Prüfstelle verraten die Ochsenaugen ohne hintere Blinker einträgt.
In Köln hatte ich noch keinen Erfolg.    Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
Gruß
Holdi 
  
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Jens
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Re: Blinker am Heckfender
Antwort #9 - 30.12.2003 um 20:55:21
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Hallole!!

Ich hab an meiner Savage nur Ochsenaugen montiert, ohne hintere Blinker. Alles eingetragen, ganz oben im Fahrzeugschein/-brief steht dann Kraftrad mit LB (Lenkerblinker).
Ich habe den Flachlenker der 1400er Intruder mit Kabelinnenführung montiert. Das war zwar ein Kampf mit dem Tüffer, aber ich konnte Ihn überzeugen das ein Lenker wenn er für eine 1400er hergestellt ist bei einer 650er nicht einfach spontan bricht.
Bei meinem Kollegen der nur "normale" Blinker dranhat steht "Kraftrad o. LB.
Meine Savage ist BJ 1989 mit Viergang.

Der ganze Spass wurde in Freiburg im Breisgau beim Tüff eingetragen, welcher Prüfer das war weiss ich leider nimmer.

Ganz wichtig für den Tüff:

Der Tüff muss beweisen das das Bauteil das eingetragen werden soll NICHT an dem Motorrad verbaut werden darf. NICHT der Moppedfahrer muss beweisen das es möglich ist es dranzubauen. Hier hat der Tüff Beweispflicht und muss dieser auch nachkommen.
Wie bei den Bullen, die brauchen auch ein Beweisfoto um zu beweisen das man zu schnell gefahren ist. Ohne Foto keine Strafe.

Wenn man damit die Tüffer konfrontiert geraten sie nicht selten ins rudern und geben dann klein bei.Wo natürlich Gutachten notwendig sind oder der Tüff Standards festgelegt hat wird es schwierig was durchzuboxen.

Aber mit meinen Oxenaugen hatte ich keinerlei Probleme. Sie sehen geil aus, bin mir aber manchmal am überlegen ob ich nicht doch hinten Blinker dranmache, da man wenn man hinter mir fährt am Tag mein blinken eigentlich garnicht sehen kann, und das ist ein entschiedenes Sicherheitsrisiko.

Von dem her finde ich die Regelung mit den zusätzliches Blinkern am Heckfender durchaus berechtigt und sinnvoll. Bin schon öfter deswegen fast über den Haufen gefahren worden.

In diesem Sinne, nicht nur die Optik ist wichtig, denkt auch an Eure Gesundheit.
Grüsse
Jens
  
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hotbrowser
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Re: Blinker am Heckfender
Antwort #10 - 30.12.2003 um 22:04:20
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Habe mir sogar ohne Diskussion und freiwillig hinten Blinker drangemacht. Aber wegen Lenker hat mein Tüver nix gesagt mit dem Marauderlenker...
hotbrowser
  
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Jogi
Ex-Mitglied


Re: Blinker am Heckfender
Antwort #11 - 31.12.2003 um 12:09:56
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Moin moin,

@Jens: ?????? Motorrad mit LB heißt: Motorrad mit Leistungsbeschränkung! Nix Lenkerblinker. Die LS hatte immer 31 PS. Aufgrund des damaligen Führerscheinrechts (2 Jahre mit max 27 PS) galten alle Motorräder mit weiniger als 27 PS als leistungsbeschränkt und durften deshalb von Fahranfängern bewegt werden (Leistungsgewicht musste auch eingehalten werden, ist hier aber nicht wichtig). Die LS wurde deshalb damals meist nur mit 27 PS ausgeliefert und galt deshalb als Motorrad mit LB. Wenige Exemplare (meist Importe) wurden offen zugelassen und glten deshalb als Motorräder ohne LB. Da in der Zwischenzeit die Leistung für Fahranfänger auf 34 PS angehoben wurde, sind logischerweise alle LS ab diesem Zeitpunkt als Motorräder mit LB zugelassen.

Blinker und alles ander werden unter Ziffer 33 eingetragen und das üblicherweise auch mit Prüfzeichen. Bei deinem Baujahr musste du eigentlich auch vier Blinker fahren.

Und was den Tüv angeht: Was der einzutragen hat, kannste ihm leider nicht vorschreiben. Auch wenn du beispielsweise Gutachten für einen Lenker und für ein Windschild hast, kann der Tüv die Eintragung mit Recht verweigern, wenn die Kombination aus Lenker und Windschild zu fahrtechnischen Problemen führt. Ganz so einfach ist es nicht, dass du dir jeden Scheiß ans Mopped schrauben kannst und der Tüv muss dir dann erstmal nachweisen das es nicht geht. Wenn dein Tüv das so  macht, herzlichen Glückwunsch, so einen Tüv kenne ich aber nicht.

bis denn

Jogi
  
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Jens
Ex-Mitglied


Re: Blinker am Heckfender
Antwort #12 - 01.01.2004 um 23:59:37
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@ Jogi:

Harte Worte...aber ok. Bin immer für Kritik offen und man lernt ja gott sei Dank NIEMALS aus.
Mein Tüffer hier in Waldshut trägt eigentlich alles ein solange es zu einer Verbesserung führt oder es zu keiner Verkehrsgefährdung durch das Teil kommt (klar diese Nummern auf den Streuscheiben der Blinker und Lampen müssen sein).
Das ist aber auch ein extrem sympatischer Tüffer ohne Graukittel, mit Springestiefeln, Lederhose und Holzfällerhemd. Der fährt eine alte Bmw, mit altem Wehrmachtshelm aufm Kopf. Also ein äusserst angenehmer Zeitgenosse der sich beim Tüff nur auf Zweiräder spezialisiert hat. Und sich sehr für Biker beim Tüff einsetzt.

Der Tüffer in Freiburg war schon älter mit weissem Vollbart. Auch nett. Man muss einfach gucken welchen Prüfer man sich ausguckt, meist macht man mit den älteren die kurz vor dem Ruhestand stehen die besten Ergebnisse, da die meistens etwas lockerer drauf sind als die Jungen die  sich vor den Kollegen noch profilieren müssen.

Das ich LB falsch interpretiert hab tut mir leid, ich entschuldige mich hiermit bei allen Lesern. Gut das ich nicht dachte das es LeberwurstBrot heisst o. ä.  Laut lachend

In meiner Ziffer 33 steht nur der Intruderlenker drin obwohl ich extra auch wg. der Ochsenaugen zum Tüff bin. Naja, es war ne Vollabnahme....muss wohl alles korrekt sein.

In diesem Sinne ein guten Start ins neue Jahr und wenn ich mich nicht verzählt habe sind es noch 57 Tage bis zum 1.März!! 8)

Viele Grüsse
Jens
  
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